Bei Bauarbeiten mit vorgefertigten, direkt-vergrabenen PE-RT-isolierten Rohrleitungen müssen Standards wie CJJ 28 und CJJ/T 81 strikt eingehalten werden. Vor dem Bau müssen die Rohrleitungsrouten überprüft und Entwässerungsmaßnahmen umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Arbeiten in einem trockenen Graben durchgeführt werden. Bei Aushubtiefen von mehr als 150 mm oder weniger wird eine natürliche Bodenverfüllung (Verdichtung größer oder gleich 90 %) verwendet; Bei Tiefen über 150 mm werden sortierter Sand und Kies (Verdichtungsgrad größer oder gleich 95 %) verwendet. Rohre sollten mit nichtmetallischen Schlingen vorsichtig abgesenkt und in einer geraden Linie mit einer Mindestneigung von 0,002 verlegt werden. Bei Rohren mit einem Nennaußendurchmesser von 63 mm oder mehr wird das Stumpfschmelzschweißen bei Temperaturen zwischen 230 und 250 Grad eingesetzt, wobei die Verbindungen durch Polyurethanschaum vor Ort abgedichtet werden. Rohrenden müssen am Ende jedes Arbeitstages verschlossen werden. Das Verfüllen sollte umgehend erfolgen, nachdem die Pipeline die Inspektion bestanden hat. Der Graben muss frei von stehendem Wasser und Schmutz sein. Die Hinterfüllung muss von beiden Seiten schichtweise symmetrisch erfolgen, wobei die Schichtdicke je Schicht 200 mm nicht überschreiten darf; Einseitiges Verfüllen ist strengstens untersagt. Die Zone, die sich von der Rohrbasis bis 0,5 m über der Rohrkrone erstreckt, muss manuell mit mittel-bis-grobkörnigem Sand oder einfachem Boden, frei von Steinen, gefrorenem Boden oder anderem Schutt, verfüllt werden. Die Verdichtungsanforderungen sind wie folgt: Rohrbasis größer oder gleich 90 %; effektiver Rohrstützwinkelbereich und Rohrseiten größer oder gleich 95 %; und die Zone innerhalb von 0,5 m über der Rohrkrone größer oder gleich 90 %. Die mechanische Verdichtung ist für den Bereich mehr als 0,5 m über der Rohrkrone zulässig, mit einem Verdichtungsgrad von mindestens 90 % (oder gemäß den Anforderungen der Standortspezifikationen). Die Mindestbodenüberdeckungstiefe beträgt 1,0 m unter Straßen für Kraftfahrzeuge und 0,6 m unter Fahrspuren und Gehwegen für nicht motorisierte Fahrzeuge; Können diese Tiefen nicht eingehalten werden, müssen Schutzplatten eingebaut werden. Die Hinterfüllung im Bereich der Ventilkammern muss symmetrisch erfolgen; Einseitiges Verfüllen ist strengstens untersagt. Hohlräume, die beim Abbau von Stahlspundwänden entstehen, müssen umgehend mit Sand verfüllt und verdichtet werden. Standardisierte Baupraktiken gewährleisten den sicheren Betrieb der Pipeline und die langfristige Stabilität des Heizungssystems.

